Gefährdungsbeurteilungen - fachkundig erstellt, rechtssicher dokumentiert

Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Pflicht jedes Arbeitgebers im deutschen Arbeitsschutz. Sie ermittelt systematisch, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz bestehen und welche Maßnahmen sie wirksam verhindern.

Die Pflicht ergibt sich aus § 5 und § 6 ArbSchG in Verbindung mit § 3 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Ergänzt wird sie durch Spezialregelungen in BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV und MuSchG sowie für psychische Belastungen in § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Übergeordnet macht § 21 Abs. 1 SGB VII den Unternehmer für alle Maßnahmen zur Unfallverhütung verantwortlich, auch bei Übertragung der Durchführung an externe Dienstleister.

Unser Leistungsspektrum umfasst sowohl die technische Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel und Arbeitsstätten als auch die spezialisierte Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz, einem Bereich, in dem die Lücke zwischen formaler Dokumentation und tatsächlicher Wirksamkeit in vielen Betrieben am größten ist.

Sie erhalten eine rechtssichere Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung mit konkretem Maßnahmenkatalog und Wirksamkeitskontrolle.


Sie brauchen eine Gefährdungsbeurteilung oder haben Fragen?

Warum eine Gefährdungsbeurteilung mit PMS:

  • Rechtssicherheit

    Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht nach § 5 und § 6 ArbSchG in Verbindung mit § 3 der DGUV Vorschrift 1. Wir dokumentieren rechtssicher und nachvollziehbar, sodass Sie bei Audit und BG-Begehung belastbar aufgestellt sind.

  • Individuelle Lösung

    Jeder Betrieb hat andere Arbeitsplätze und Prozesse. Wir analysieren Ihre konkreten Gegebenheiten und entwickeln einen Maßnahmenkatalog, der zu Ihrem Alltag passt und im Betrieb tatsächlich umsetzbar ist.

  • Mitarbeitersicherheit

    Wir bewerten technische Gefährdungen an Arbeitsmitteln und psychische Belastungen nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. So schützen Sie Ihre Belegschaft ganzheitlich und beugen Ausfällen durch Belastungen im Alltag vor.

  • Zukunftsfähigkeit

    Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument. Wir entwickeln sie so, dass sie mit Ihrem Betrieb wächst und bei neuen Arbeitsplätzen oder gesetzlichen Änderungen ohne große Neuaufnahme fortgeschrieben werden kann.

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