Ob Ihre Arbeitsmittel im Ernstfall halten, entscheidet sich lange vorher: bei der wiederkehrenden Prüfung. Als Arbeitgeber oder Betreiber sind Sie nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) "Prüfung der Arbeitsmittel" gesetzlich verpflichtet, alle eingesetzten Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Und die Verantwortung dafür bleibt bei Ihnen, auch wenn Sie die Durchführung an externe Dienstleister übertragen (§ 21 Abs. 1 SGB VII).
Genau deshalb prüfen wir herstellerunabhängig und ausschließlich durch zur Prüfung befähigte Personen nach § 2 Abs. 6 BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1203. So erfüllen Sie Ihre Pflicht nachweisbar.
Unser Prüfspektrum umfasst
• Regale
• Leitern
• Steigleitern
• Gefahrstoffschränke
• Flurförderzeuge
• Absturzsicherungen
• Dübel-Auszugversuche
• persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
• und externe Prüfungen.
Sie erhalten für jede Prüfung einen revisionssicheren Prüfbericht und eine Prüfkennzeichnung am geprüften Mittel. Und wenn eine Prüfung etwas findet, übernehmen unsere Montageteams die Instandsetzung direkt, ohne dass Sie einen zweiten Dienstleister suchen müssen. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner über die gesamte Lebensdauer Ihrer Anlagen.