Ob Neubau oder laufender Betrieb: Die tragfähigsten Lösungen entstehen, bevor Probleme sichtbar werden. Wir begleiten Sie als externer Fachpartner, mit unserer Fachkunde und mit der Erfahrung von über 35 Jahren in der betrieblichen Sicherheit.
Unsere Beratungsfelder umfassen Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG, die Umsetzung der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Sozialräumen, die Planung von Lagerhallen und Werkstätten sowie branchenspezifische Beratung. Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei mehr als ein Beratungsfeld: Sie ist nach § 5 ArbSchG für jeden Arbeitgeber Pflicht, unabhängig von Größe und Branche.
Sie wählen, was Ihr Betrieb braucht, und wir entwickeln eine rechtssichere Lösung, die im Alltag funktioniert. Sie erhalten eine durchgängige Begleitung von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung Ihrer Maßnahmen. Wo nötig, setzen unsere Montage- und Prüfteams direkt um.