Flurförderzeugprüfung - manuelle Geräte nach DGUV Vorschrift 68
Manuelle Flurförderzeuge wie Handhubwagen und Hochhubwagen sind im Lageralltag täglich hohen Belastungen ausgesetzt. Die wiederkehrende Prüfung ist nach § 14 BetrSichV Pflicht. DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" setzt einen jährlichen Maßstab. Übergeordnet macht § 21 Abs. 1 SGB VII den Unternehmer für alle Maßnahmen zur Unfallverhütung verantwortlich, auch bei Übertragung der Durchführung an externe Dienstleister.
Manuelle Flurförderzeuge prüfen wir herstellerunabhängig durch zur Prüfung befähigte Personen nach § 2 Abs. 6 BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1203. Geprüft werden Gabelarm, Hubmechanik, Räder, Sicherheitseinrichtungen und Hydraulik.
Sie erhalten einen Prüfbericht und eine Prüfplakette an jedem geprüften Gerät. Der Bericht ist bei BG-Begehung, internem Audit, Behördenanfrage, Versicherungsfall und gerichtlicher Auseinandersetzung belastbar.
Prüfung von Flurförderzeugen nach DGUV Vorschrift 68
Kontrolle von Bremsen, Lenkung, Hubmechanik, Rädern und Sicherheitseinrichtungen
Erkennung von Verschleiß und technischen Mängeln
Dokumentation mit Prüfprotokoll und Prüfplakette
Warum eine regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen wichtig ist:
Rechtssicherheit
Die BetrSichV verpflichtet Sie zur regelmäßigen Prüfung Ihrer Flurförderzeuge. DGUV Vorschrift 68 setzt einen jährlichen Maßstab durch eine zur Prüfung befähigte Person.
Schadensprävention
Verschleiß an Bremsen, Schäden an Hubmechanik, defekte Hydraulikleitungen, brüchige Räder und gelöste Verschraubungen erkennen wir frühzeitig, bevor sie zum Sicherheitsrisiko werden.
Mitarbeitersicherheit
Defekte Flurförderzeuge können in der Hektik des Lageralltags zu Unfällen mit Personenschäden führen. Eine fachgerechte Prüfung erkennt versteckte Mängel, bevor sie zur Gefahr für Ihre Mitarbeitenden werden.
Haftungsrisiken minimieren
Nach § 21 Abs. 1 SGB VII bleibt die Verantwortung für die Unfallverhütung beim Unternehmer, auch wenn er die Prüfung an externe Dienstleister überträgt. Eine dokumentierte Prüfung nach DGUV Vorschrift 68 ist im Schadensfall der entscheidende Sorgfaltsnachweis und schützt vor persönlicher Haftung.