Prüfung von Absturzsicherungen - nach § 14 BetrSichV und DIN EN 795
Absturzsicherungen kommen überall dort zum Einsatz, wo Menschen in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten, vom Anschlagpunkt auf dem Dach über Seil- und Schienensysteme bis zur Sicherungseinrichtung an der Ladebrücke. Ob sie im Ernstfall halten, entscheidet ihr technischer Zustand. Witterung, Korrosion und mechanische Beanspruchung können die Schutzwirkung beeinträchtigen, ohne dass man es der Anlage von aussen ansieht.
Die Prüfpflicht ergibt sich aus § 14 BetrSichV in Verbindung mit § 3 ArbSchG. Das konkrete Intervall legen Sie über Ihre Gefährdungsbeurteilung fest. DIN EN 795 "Absturzsicherungen - Anschlageinrichtungen" und die DGUV Information 201-056 setzen als Maßstab eine jährliche Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person, dazu die Vorgaben des jeweiligen Herstellers. Ergänzend ist eine Sichtprüfung durch den Benutzer vor jeder Verwendung vorgesehen, und nach einer Sturzbelastung muss die Anlage vor der weiteren Nutzung erneut geprüft werden.
Wir prüfen Ihre Absturzsicherungen herstellerunabhängig und ausschließlich durch zur Prüfung befähigte Personen: auf Funktion, festen Sitz der Verankerung, Korrosion und Verschleiß. Wo die Tragfähigkeit der Verankerung nachzuweisen ist, führen wir den Dübel-Auszugversuch gleich mit durch. Sie erhalten einen revisionssicheren Prüfbericht und eine Prüfkennzeichnung an der Anlage. Und wenn eine Prüfung etwas findet, übernehmen unsere Montageteams die Instandsetzung direkt.
Prüfung von Anschlagpunkten und Anschlageinrichtungen
Kontrolle von Seil- und Schienensystemen
Erkennung von Beschädigungen, Korrosion und Verschleiß
Dübel-Auszugversuch zum Nachweis der sicheren Verankerung
Dokumentation mit Prüfprotokoll und Prüfkennzeichnung
Warum eine regelmäßige Prüfung von Absturzsicherungen wichtig ist
Rechtssicherheit
Die BetrSichV verpflichtet Sie zur wiederkehrenden Prüfung Ihrer Absturzsicherungen. DIN EN 795, DGUV Information 201-056 und die Herstellervorgaben setzen als Maßstab ein jährliches Prüfintervall durch eine befähigte Person.
Schadensprävention
Korrosion an Anschlagpunkten, gelockerte Verankerungen und beschädigte Seilsysteme erkennen wir frühzeitig, bevor sie zum Sicherheitsrisiko werden. Ein zu schwacher Untergrund zeigt sich beim Auszugversuch, solange noch niemand an der Befestigung hängt.
Mitarbeitersicherheit
Wer sich an einem Anschlagpunkt sichert, verlässt sich blind darauf, dass die Verankerung hält. Die wiederkehrende Prüfung bestätigt die Tragfähigkeit und macht dieses Vertrauen berechtigt.
Haftungsrisiken minimieren
Eine dokumentierte Prüfung nach DIN EN 795 ist im Schadensfall der entscheidende Sorgfaltsnachweis. Sie schützt verantwortliche Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragte vor persönlicher Haftung und wahrt den Anspruch auf Versicherungsschutz.