Regalprüfung nach § 14 BetrSichV und DIN EN 15635

Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und müssen wiederkehrend auf ihre Sicherheit geprüft werden. Tägliche Belastungen und Anfahrschäden durch Flurförderzeuge können Verformungen und Risse verursachen, die die Stabilität der Regalanlage beeinträchtigen und im Ernstfall zum Einsturz führen.

Die Prüfpflicht ergibt sich aus § 14 BetrSichV in Verbindung mit § 3 ArbSchG. Das konkrete Intervall legen Sie über Ihre Gefährdungsbeurteilung fest. DIN EN 15635 "Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen" und die DGUV 208-043 "Sicherheit von Regalen" setzen als Maßstab eine jährliche Expertenprüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person. Ergänzend braucht es laufende Sichtprüfungen durch eingewiesene Mitarbeiter und Sofortprüfungen nach Anfahrschäden oder Vorfällen mit Auswirkung auf die Tragfähigkeit.

Wir prüfen herstellerunabhängig Regalanlagen aller Bauarten: Palettenregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Einfahr- und Durchlaufregale, verfahrbare Akten- und Schwerlastregale sowie Lagerbühnen und Geschossanlagen. Unsere zur Prüfung befähigten Personen nach § 2 Abs. 6 BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1203 erfassen Tragfähigkeit, Standsicherheit, Verformungen, Verbindungselemente und Anfahrschutz nach DIN EN 15635.

Im Anschluss an die Prüfung erhalten Sie eine detaillierte Prüfdokumentation, die bei BG-Begehung, internem Audit, Behördenanfrage, Versicherungsfall und gerichtlicher Auseinandersetzung belastbar ist und konkrete Empfehlungen zur Instandsetzung mitliefert.

<h2>Unsere Prüfleistungen im Überblick</h2>

Unsere Prüfleistungen im Überblick

  1. Prüfung nach § 14 BetrSichV und DIN EN 15635
  2. Beurteilung von Tragwerk, Verformungen und Anfahrschäden
  3. Kontrolle von Verbindungen, Diagonalen und Anfahrschutz
  4. Detaillierte Prüfdokumentation

So läuft eine Regalprüfung bei uns ab:

Warum eine regelmäßige Regalprüfung wichtig ist:

  • Rechtssicherheit

    Die BetrSichV schreibt regelmäßige Prüfungen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung vor. Die DIN EN 15635 empfiehlt ein jährliches Prüfintervall.

  • Schadensprävention

    Durch frühzeitiges Erkennen von Anfahrschäden und Verformungen lassen sich hohe Kosten und Ausfallzeiten vermeiden, bevor sie zum Sicherheitsrisiko werden.

  • Mitarbeitersicherheit

    Beschädigte Streben oder unsichere Verbindungen können unter Last versagen. Eine fachgerechte Prüfung erkennt diese Schwächen, bevor sie zum Risiko für Ihre Mitarbeitenden werden.

  • Haftungsrisiken minimieren

    Mit einer dokumentierten Prüfung nach DIN EN 15635 belegen Sie Ihre Sorgfaltspflicht und vermeiden Regressforderungen der Berufsgenossenschaft (§ 110 SGB VII) und persönliche Haftung der Verantwortlichen (§ 13 ArbSchG).

Weitere Prüfleistungen:

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