Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und müssen wiederkehrend auf ihre Sicherheit geprüft werden. Tägliche Belastungen und Anfahrschäden durch Flurförderzeuge können Verformungen und Risse verursachen, die die Stabilität der Regalanlage beeinträchtigen und im Ernstfall zum Einsturz führen.
Die Prüfpflicht ergibt sich aus § 14 BetrSichV in Verbindung mit § 3 ArbSchG. Das konkrete Intervall legen Sie über Ihre Gefährdungsbeurteilung fest. DIN EN 15635 "Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen" und die DGUV 208-043 "Sicherheit von Regalen" setzen als Maßstab eine jährliche Expertenprüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person. Ergänzend braucht es laufende Sichtprüfungen durch eingewiesene Mitarbeiter und Sofortprüfungen nach Anfahrschäden oder Vorfällen mit Auswirkung auf die Tragfähigkeit.
Wir prüfen herstellerunabhängig Regalanlagen aller Bauarten: Palettenregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Einfahr- und Durchlaufregale, verfahrbare Akten- und Schwerlastregale sowie Lagerbühnen und Geschossanlagen. Unsere zur Prüfung befähigten Personen nach § 2 Abs. 6 BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1203 erfassen Tragfähigkeit, Standsicherheit, Verformungen, Verbindungselemente und Anfahrschutz nach DIN EN 15635.
Im Anschluss an die Prüfung erhalten Sie eine detaillierte Prüfdokumentation, die bei BG-Begehung, internem Audit, Behördenanfrage, Versicherungsfall und gerichtlicher Auseinandersetzung belastbar ist und konkrete Empfehlungen zur Instandsetzung mitliefert.