Leitern sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie gehören zu den am häufigsten genutzten Arbeitsmitteln in Unternehmen und gleichzeitig zu den häufigsten Unfallquellen am Arbeitsplatz. Deshalb müssen sie regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Verschleiß und Beschädigungen können die Standsicherheit beeinträchtigen und zu Stürzen aus der Höhe führen.
Die Prüfpflicht ergibt sich aus § 14 BetrSichV in Verbindung mit § 3 ArbSchG. Das konkrete Intervall legen Sie über Ihre Gefährdungsbeurteilung fest. DIN EN 131 "Leitern" und DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" setzen als Maßstab eine jährliche Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person. Ergänzend ist eine Sichtprüfung durch den Benutzer vor jeder Benutzung vorgesehen, dazu eine Sofortprüfung nach Schadensereignissen.
Wir prüfen Leitern aller Bauarten herstellerunabhängig: Anlegeleitern, Stehleitern, Schiebeleitern, Mehrzweckleitern sowie Podest- und Plattformleitern. Unsere zur Prüfung befähigten Personen nach § 2 Abs. 6 BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1203 kontrollieren Holme, Sprossen, Beschläge, Spreizsicherungen und Leiterfüße nach DIN EN 131.
Sie erhalten einen Prüfbericht und eine Prüfplakette für jede geprüfte Leiter. Der Bericht ist bei BG-Begehung, internem Audit, Behördenanfrage, Versicherungsfall und gerichtlicher Auseinandersetzung belastbar und liefert konkrete Empfehlungen zur Instandsetzung oder Aussonderung.