Steigleitern sind ortsfest installierte Aufstiegseinrichtungen und Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie ermöglichen den dauerhaften Zugang zu Dächern und Anlagen und müssen wiederkehrend auf Sicherheit geprüft werden. Witterungseinflüsse und Korrosion können die Standsicherheit ortsfester Leitern besonders schnell beeinträchtigen, weil sie ständig den Belastungen aus Wind, Regen und Temperaturwechsel ausgesetzt sind.
Die Prüfpflicht ergibt sich aus § 14 BetrSichV in Verbindung mit § 3 ArbSchG. Das konkrete Intervall legen Sie über Ihre Gefährdungsbeurteilung fest. DIN 18799-1 "Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen" und DIN EN ISO 14122-4 "Ortsfeste Steigleitern an maschinellen Anlagen" definieren den fachlichen Maßstab. Für Notleitern und Fluchtleitern gilt zusätzlich DIN 14094-1. In der Praxis bedeutet das eine jährliche Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person und eine Sofortprüfung nach Witterungsereignissen oder Beschädigung.
Wir prüfen Steigleitern aller Bauarten herstellerunabhängig. Unsere zur Prüfung befähigten Personen nach § 2 Abs. 6 BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1203 kontrollieren Holme, Sprossen, Befestigungen an der Bauwerksseite, Rückenschutz und Einstiegs- und Austrittseinrichtungen.
Bei Bedarf führen wir einen Dübel-Auszugversuch durch, um die Tragfähigkeit der Bauwerks-Befestigung im konkreten Untergrund nachzuweisen. Das ist besonders bei Sanierungen und Wärmedämmverbundsystemen relevant, bei denen die Tragfähigkeit der Befestigung statisch nicht aus dem Bauprotokoll hervorgeht.
Sie erhalten einen Prüfbericht und eine Prüfkennzeichnung an der geprüften Steigleiter. Der Bericht ist bei BG-Begehung, internem Audit, Behördenanfrage, Versicherungsfall und gerichtlicher Auseinandersetzung belastbar und liefert konkrete Empfehlungen zur Instandsetzung oder zur baulichen Sanierung.