Steigleiterprüfung - nach DIN 18799-1, DIN EN ISO 14122-4, DIN 14094-1

Steigleitern sind ortsfest installierte Aufstiegseinrichtungen und Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie ermöglichen den dauerhaften Zugang zu Dächern und Anlagen und müssen wiederkehrend auf Sicherheit geprüft werden. Witterungseinflüsse und Korrosion können die Standsicherheit ortsfester Leitern besonders schnell beeinträchtigen, weil sie ständig den Belastungen aus Wind, Regen und Temperaturwechsel ausgesetzt sind.

Die Prüfpflicht ergibt sich aus § 14 BetrSichV in Verbindung mit § 3 ArbSchG. Das konkrete Intervall legen Sie über Ihre Gefährdungsbeurteilung fest. DIN 18799-1 "Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen" und DIN EN ISO 14122-4 "Ortsfeste Steigleitern an maschinellen Anlagen" definieren den fachlichen Maßstab. Für Notleitern und Fluchtleitern gilt zusätzlich DIN 14094-1. In der Praxis bedeutet das eine jährliche Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person und eine Sofortprüfung nach Witterungsereignissen oder Beschädigung.

Wir prüfen Steigleitern aller Bauarten herstellerunabhängig. Unsere zur Prüfung befähigten Personen nach § 2 Abs. 6 BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1203 kontrollieren Holme, Sprossen, Befestigungen an der Bauwerksseite, Rückenschutz und Einstiegs- und Austrittseinrichtungen.

Bei Bedarf führen wir einen Dübel-Auszugversuch durch, um die Tragfähigkeit der Bauwerks-Befestigung im konkreten Untergrund nachzuweisen. Das ist besonders bei Sanierungen und Wärmedämmverbundsystemen relevant, bei denen die Tragfähigkeit der Befestigung statisch nicht aus dem Bauprotokoll hervorgeht.

Sie erhalten einen Prüfbericht und eine Prüfkennzeichnung an der geprüften Steigleiter. Der Bericht ist bei BG-Begehung, internem Audit, Behördenanfrage, Versicherungsfall und gerichtlicher Auseinandersetzung belastbar und liefert konkrete Empfehlungen zur Instandsetzung oder zur baulichen Sanierung.

<h2>Unsere Prüfleistungen im Überblick</h2>

Unsere Prüfleistungen im Überblick

  1. Prüfung nach § 14 BetrSichV in Verbindung mit DIN 18799-1, DIN EN ISO 14122-4, DIN 14094-1
  2. Beurteilung von Holmen, Sprossen, Befestigungen, Rückenschutz und Korrosionsschutz
  3. Kontrolle von Einstiegs- und Austrittseinrichtungen
  4. Dübel-Auszugversuch zur Nachweisprüfung der Bauwerksbefestigung
  5. Prüfbericht und Prüfkennzeichnung mit Mängelbewertung

Warum eine regelmäßige Steigleiterprüfung wichtig ist:

  • Rechtssicherheit

    Die BetrSichV verpflichtet Sie zur wiederkehrenden Prüfung Ihrer Steigleitern. DIN 18799-1 für Gebäude und DIN EN ISO 14122-4 für maschinelle Anlagen setzen den jährlichen Maßstab. Für Notleitern gilt zusätzlich DIN 14094-1.

  • Schadensprävention

    Witterungsbedingte Korrosion, gelockerte Befestigungen, schadhafte Schweißnähte, brüchige Sprossen und beschädigter Rückenschutz werden frühzeitig erkannt, bevor sie zum Sicherheitsrisiko werden. Die jährliche Prüfung schließt Mängel aus, die im Alltag oft übersehen werden.

  • Mitarbeitersicherheit

    Stürze von Steigleitern aus mehreren Metern Höhe enden oft tödlich oder mit schweren Verletzungen. Eine fachgerechte Prüfung erkennt versteckte Schwächen am Material und an der Befestigung, bevor sie zur Absturzgefahr für Ihre Mitarbeitenden werden.

  • Haftungsrisiken minimieren

    Nach § 21 Abs. 1 SGB VII bleibt die Verantwortung für die Unfallverhütung beim Unternehmer, auch wenn er die Prüfung an externe Dienstleister überträgt. Eine dokumentierte Prüfung schützt verantwortliche Geschäftsführer vor persönlicher Haftung und wahrt den Versicherungsschutz.

Weitere Prüfleistungen:

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